Datenschutzrechtliche Informationspflicht

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, Ihnen die nachfolgenden Informationen mitzuteilen:

 

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts für die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten ist die oben aufgeführte Schule. Die Schule hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, dieser ist wie folgt erreichbar:

 

datenschutz@ssa-og.kv.bwl.de

 

Zweck der Verarbeitung der oben von Ihnen angegebenen Daten ist die Sicherstellung der Beschulung Ihres Kindes, insbesondere die Erfüllung des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule. Soweit die Verarbeitung der mitgeteilten Daten nicht auf der oben genannten gesetzlichen Grundlage erfolgt, haben Sie durch die Angaben auch zu den mit einem (*) gekennzeichneten Merkmalen Ihre Einwilligung in der Datenverarbeitung erklärt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber der Schule widerrufen, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte Verarbeitung der betroffenen Daten weiterhin rechtmäßig bleibt.    

 

Empfänger personenbezogener Daten während des Schulverhältnisses Ihres Kindes können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ohne eine gesonderte Einwilligung für die Datenübermittlung üblicherweise sein: staatliche Schulaufsichtsbehörden, andere öffentliche Schulen, gegebenenfalls zuständiges Förderzentrum, zuständiges Gesundheitsamt (Landkreis, Stadtkreis) bei verpflichtenden schulärztlichen Untersuchungen, zuständiges Jobcenter / zuständige Agentur für Arbeit, Schulträger.

 

Für die Löschung der Daten gelten die Fristen der Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“.

 

Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die Schule. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu. Detaillierte Information zu Ihren Rechten können Sie dem beigefügten Merkblatt entnehmen.

 

Die Schule weist darauf hin, dass Schülerkarteikarten beziehungsweise Schülerlisten sowie Abschluss- und Abgangszeugnisse erst 60 Jahre, nachdem die Schule verlassen wurde, gelöscht werden sollen, damit im Falle eines Verlusts der Nachweis über den Schulbesuch beziehungsweise ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden kann. Diese Dokumente werden jedoch von der Schule abgesehen von der Speicherung nicht weiter verarbeitet.